Aufgabe des Betriebsrats bei Betriebsänderungen ist es, die Maßnahmen vor der Umsetzung mit dem Arbeitgeber zu beraten. Die Möglichkeiten der Einflussnahme, die sich dadurch eröffnen, gehen über den klassischen Sozialplan hinaus. Deshalb stehen Themen wie die Entwicklung eigener Konzepte, Transfergesellschaft und Sozialplan hier gleichberechtigt nebeneinander.
Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG.
