Einmischen, mitreden, mitbestimmen. Wer sich einmischt, sollte wissen, wovon er redet.
Die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats sind das Herzstück der Betriebsverfassung. Ihr dürft gemeinsam mit dem Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen der Kolleginnen und Kollegen im Betrieb gestalten.
Manchmal ist das gar nicht so einfach und ihr braucht Unterstützung. Sachverständige müssen her. Wie Ihr Sachverständige beauftragen könnt, lernt Ihr im Seminar.
Und wenn’s dann immer noch nicht zu einer Lösung kommt, braucht es die Einigungsstelle. Was das ist, lernt Ihr ebenfalls im Seminar.
Seminar gemäß § 37 Abs. 6 BetrVG.
